Neueste Fassung der Corona-Verordnung…

Heute hat die niedersächsische Landesregierung die überarbeitete Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 veröffentlicht, welche ab dem 10.01.21 in Kraft tritt.

Für unsere aktuellen, sowie zukünftigen Gäste ergeben sich aus dieser neuesten Fassung keine Änderungen!

Noch immer dürfen unsere Jahres- und Wintersaisongäste die angemieteten Parzellen aufsuchen und im Wohnwagen übernachten und noch immer dürfen wir nur Gäste aufnehmen, wenn diese uns einen geschäftlichen Zweck nachweisen können.

Unser Sanitärgebäude Nr. 1 bleibt auch weiterhin komplett geöffnet und wird täglich sauber gemacht. Brötchen können in der Rezeption vorbestellt werden, aber das Restaurant bleibt weiterhin geschlossen.

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