§1
Wohnwagen müssen nach allen Seiten vom Nachbarn einen Abstand von 3m haben.
Jeder Wohnwagen muss einen separaten Stromanschluss haben.
§2
Das Befahren der Wege auf dem gesamten Gelände nur im Schritttempo.
§3
Hunde müssen angeleint werden. Dies gilt ebenfalls auf dem eigenen Stellplatz oder sie sind durch einen entsprechenden, geschlossenen (Hunde-) Zaun gesichert. Verunreinigungen, die von den Hunden auf dem Platz angerichtet werden, müssen vom Hundehalter beseitigt werden. Das Mitführen von Hunden in Toiletten- und Waschräumen, sowie SB-Shop, Sport- und Kinderspielplatz ist nicht gestattet. Der Hundehalter haftet für seinen Hund
§4
Benutzung von Rundfunk-, Fernseh- und Akustikwiedergabegeräten nur auf Zeltlautstärke.
§5
Die Ruhestunden von 22:00 bis 07:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sind einzuhalten. In diesen Zeiten sind Lärmbelästigung zu vermeiden. Arbeiten mit allgemeinen Ruhestörungen dürfen nur in der Zeit von 10:00 – 13:00 Uhr sowie von 15:00 – 17:00 Uhr verrichtet werden. Langanhaltende Reparaturarbeiten oder Neubauten müssen mit der Rezeption abgesprochen werden.
§6
Bei offensichtlicher Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit i.H.v. 10 Km/h, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei Wiederholung ein Fahrverbot für unser Gelände und ein Abstellen des Fahrzeuges vor der Schranke. Dies gilt für Autos sowie auch Fahrräder oder E-Scooter.
§7
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht im Einfahrtsbereich spielen. Vorsicht ist den Kindern an den elektrischen Anlagen geboten. Das Spielen an den Wasserhähnen und das Überqueren anderer Plätze sind verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Benutzung des Spielplatzes und des Schwimmbades auf eigene Gefahr. In der Zeit von 22:00 – 08:00 Uhr ist der Spielplatz nicht zu benutzen
§8
Die Benutzer des Schwimmbades verpflichten sich der Badeordnung Folge zu leisten.
§9
Offene Feuer jeglicher Art, wie z. B. ein Lagerfeuer, sind aus Brandschutzgründen verboten. Kohle- oder Gasgrills sind erlaubt.
§10
Ihr Kraftfahrzeug muss auf Ihrem Platz abgestellt werden und pro Platz ist nur ein Kraftfahrzeug gestattet. Kraftfahrzeuge von Besuchern dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
§11
Der Müll ist nach Glas, Plastik, Papier, Metall und Restmüll zu trennen. Für die Beseitigung von Sperrmüll muss der Mieter Sorge tragen. Der Müllplatz mit den entsprechenden Behältern liegt neben der Einfahrt.
§12
Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gebiet des Campingplatzes untersagt. Dies wird durch die Eigenschaft der „Familienfreundlichkeit“ begründet. Des Weiteren wird sich auf §5 Abs. 1 CanG zum Schutze der unmittelbaren Gegenwart von Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bezogen.
§13
Zur Wahrung der Ruhe, Sicherheit und Erholung aller Gäste sind Gruppenaufenthalte in den festgelegten Hauptsaisonzeiträumen sowie an verlängerten Wochenenden nicht gestattet.
Als Gruppe gelten Buchungen ab 3 Einheiten, die gemeinsam reisen oder vor Ort als zusammengehörige Gruppe auftreten, auch wenn die Stellplätze oder Unterkünfte getrennt gebucht wurden.
Werden die Regelungen zu Gruppenaufenthalten durch mehrere Einzelbuchungen umgangen oder entstehen hierdurch Störungen des Campingbetriebs bzw. Verstöße gegen die Platzordnung, behält sich die Campingplatzleitung das Recht vor, den Aufenthalt der betreffenden Gäste mit sofortiger Wirkung zu beenden und einen Platzverweis auszusprechen.
§14 (Jahresgäste)
Eine Untervermietung von Wohnwagen oder Zelt ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Überlassung an Freunde oder Bekannte ist nur dann möglich, wenn die Personengebühr von P/N bezahlt wird.
§15 a (Jahresgäste)
Entfernen von Bäumen oder Büschen (selbstgepflanzte Büsche oder Bäume eingeschlossen), Eingrenzen von Festplätzen mit Zäunen jeglicher Art, feste Vorbauten für Wohnwagen sind grundsätzlich verboten bzw. bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
§15 b (Jahresgäste)
Alle nicht zum Wohnwagen oder Zelt gehörenden Einrichtungen dürfen nur mit Genehmigung der Verwaltung aufgestellt werden. Geräteschuppen dürfen eine maximale Größe von 15m³ haben. Dies entspricht ca. 7,5m².
§15 c (Jahresgäste)
Holzsichtschutzzäune dürfen pro Platz eine maximale Länge von 4,50 Metern aufweisen und müssen mind. 0,5m von der Hecke entfernt aufgestellt werden. Die Höhe darf 1,80m nicht überschreiten.
§16 (Jahresgäste)
Halten Sie Ihren Platz sauber und aufgeräumt, d. h. auch regelmäßige Pflege Ihrer Grünanlage. Abwasser darf nicht ins Erdreich gelangen.
§17 (Jahresgäste)
Der Jahresgast ist dazu verpflichtet seine Tannenhecken im Zeitraum vom 15.09. – 15.11. und seine Laubhecken im Zeitraum vom 15.06. – 10.07. & 15.09. – 15.11. zurück zu schneiden (max. Höhe 1,80m). Dies schließt auch die Wegseiten seines Platzes ein. Hilfestellungen können in der Rezeption eingeholt werden! Beim Verstreichen dieser Fristen werden die Hecken kostenpflichtig durch den Campingbetreiber geschnitten. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand für Schneiden und Abfuhr des Grünabschnitts zum z. Zt. gültigen Stundensatz zzgl. einmalig 50,00 €. Nicht erlaubt ist das Pflanzen von Zypressen und Lebensbäume.
Stand: Juli 2026
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