Neuer Erlass zur aktuellen Lage...

Sicherlich haben Sie in den Medien die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Infektionsherde in bestimmten Landkreisen verfolgt.

Die niedersächsische Landesregierung hat erlassen, dass Reisende mit Wohnsitz bzw. dauerhaften Aufenthalt in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf nur beherbergt werden dürfen, wenn am Anreisetag ein negativer Test aller anreisenden Personen auf COVID-19 vorgelegt werden kann.

Sollten Sie selbst oder aber mitreisende Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf bei uns anreisen wollen, stellen Sie bitte sicher dass eine negative Testbescheinigung am Anreisetag nicht älter als 48 Stunden ist!

Laut der Webseite des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums gilt die neue Verordnung aktuell bis zum 05. Juli 2020. Eine Verlängerung wird jedoch nicht ausgeschlossen.

Wir wünschen allen betroffenen viel Kraft und viel Geduld um diese besondere Situation zu überstehen! Bitte bleiben Sie gesund!

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