30.10.2020 17:13
Gemäß der neuesten niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020, ist es Campingplätzen und anderen Beherbergungsarten ab dem 02.11.2020 verboten Gäste zu touristischen Zwecken aufzunehmen.
Bereits vor dem 02.11.2020 angetretene Aufenthalte müssen nicht abgebrochen werden! Ausgenommen vom Verbot sind Jahres- und Saisongäste, sowie Übernachtungen für Dienst- oder Geschäftsreisen.
Das Restaurant muss in der Zeit vom 02.11.2020 - 30.11.2020 geschlossen bleiben. Ein „Außer-Haus-Verkauf“ wird nicht eingerichtet. Jahres- und Saisongäste können in unserer Rezeption Brötchen für den nächsten Tag vorbestellen.
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