31.03.2021 10:28
Am 23.03.21 bestand noch Hoffnung darauf, dass nach dem Osterwochenende vielleicht Campingurlauber wieder aufgenommen werden dürfen und Urlaub in einer Mietunterkunft mit Küche und Bad erlaubt ist.
Die neue niedersächsische Verordnung, welche erst am vergangenen Sonntag veröffentlicht wurde, stellt jedoch klar, dass wir bis zum 18.04.21 keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergen dürfen.
Nach wie vor dürfen Jahres- und Saisongäste Ihren angemieteten Stellplatz nutzen.
Wir haben bereits alle Gäste mit einer betreffenden Urlaubsbuchung per E-Mail angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Auch unsere Jahres- und Saisongäste haben bereits eine Information über unser Vorgehen für die nächsten Wochen erhalten.
Sollten Sie eine Reservierung bei uns haben mit dem Anreisedatum vor dem 19.04.21 und keine Information von uns erhalten haben, dann melden Sie sich gerne via E-Mail oder Telefon bei uns.
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