Stufenweise Lockerungen zum 24.02. und 04.03.22…

Die niedersächsische Landesregierung hat in einer ersten Lockerungsstufe beschlossen, dass anreisende Gäste ab dem 24.02.22 lediglich einen 2G-Status vorweisen müssen anstatt eines 2G-Plus-Status, sowie dass ab dem 04.03.22 ein 3G-Status bei der Anreise genügt um bei uns übernachten zu dürfen!

Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Voraussetzungen und Regeln für Ihren Urlaub im restlichen Februar und März bei uns:

  • Freiwillige Kontaktdatenerfassung via QR-Code für Corona-Warn-App
    • Ein QR-Code für das Restaurant (hängt im Eingangsbereich)
    • Ein QR-Code für die Beherbergung (hängt im Eingangsbereich)

  • Bei erforderlichem Test-, Genesenen- oder Impfnachweisen sind Kinder/ Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre befreit
    • Bei Vorlage eines ärztlichen Attests darüber, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgenommen werden kann, ist ein negativer Testnachweis ausreichend und zwingend erforderlich (max. 24 Stunden alt)

  • In geschlossenen Räumen müssen mind. FFP2-Maske (ohne Ausatme-Ventil!) getragen werden
    • Kinder bis einschl. 5 Jahren sind vom Tragen einer Maske befreit
    • Kinder von 6 – 14 Jahre dürfen anstelle einer FFP2-Maske eine textile Maske tragen
 

Regelungen 24.02. - 03.03.22

Regelungen 04.03. – 19.03.22

Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften

  • Bei ungeimpften max. 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus einem Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Private Zusammenkünfte von ausschließlich geimpften u. genesenen Personen sind unbeschränkt zulässig
  • Bei ungeimpften max. 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus einem Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Private Zusammenkünfte von ausschließlich geimpften u. genesenen Personen sind unbeschränkt zulässig

Beherbergung

  • Urlaubsgäste 2G bei Anreise
  • Geschäftsreisende 3G bei Anreise
  • Alle Anreisende 3G bei Anreise

Gastronomie

  • Drinnen und draußen 2G-Regel
  • FFP2-Maske nur drinnen, außer im Sitzen (geschlossene Grillecke = drinnen)
  • Drinnen 3G-Regel, draußen ohne Nachweis
  • FFP2-Maske nur drinnen, außer im Sitzen (geschlossene Grillecke = drinnen)

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