Seit 02.04.2022 gilt eine neue Corona-Verordnung...

Trotz der neuen Corona-Verordnung seit dem 02.04.2022 bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bei uns vorerst bestehen.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass in der Rezeption, den Waschhäusern, unserem SB-Shop sowie dem Restaurant eine Maske getragen werden muss. Eine OP-Maske ist dabei ausreichend, der FFP2-Standard muss nicht mehr erfüllt werden.

Wir möchten Sie und unser Personal bis nach den Osterferien bestmöglich gesundheitlich schützen und freuen uns mit Blick auf die nahe Zukunft auch diese Regelung fallen lassen zu können.

Vielen Dank für das aufgebrachte Verständnis, wir freuen uns auf eine neue Saison mit Ihnen!

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 6 und 1.