Zur neuesten Corona-Verordnung…

Seit dem 24.11.21 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung! Das Warnstufensystem bleibt bestehen, allerdings wurden Grenzwerte teilweise heruntergesetzt und in den verschiedenen Warnstufen finden schärfere Regularien Anwendung.

Wir setzen bei uns das Warnstufensystem wie folgt um:

Keine Warnstufe, aber lokale 7-Tage-Inzidenz über 35:
3 G-Regel tritt in Kraft. D. h., Zutritt zu unserer Anlage nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Sollte die Anreise mit einem Testnachweis erfolgen, muss alle 3 Tage ein neuer Testnachweis in der Rezeption vorgelegt werden. In der Gastronomie wenden wir die 2 G-Regel an.

Warnstufe 1:
2 G-Regel tritt in Kraft. D. h., Zutritt zu unserer Anlage, sowie zur Gastronomie nur mit einem vollständigem Impfnachweis bzw. Genesenennachweis.

Warnstufe 2:
2 G Plus-Regel tritt in Kraft. D. h., Zutritt zu unserer Anlage, sowie zur Gastronomie nur mit einem vollständigem Impfnachweis bzw. Genesenennachweis zzgl. einem negativen Schnelltest.

Außerdem ist in geschlossenen Räumen anstatt einer medizinischen Maske mind. eine FFP2 Maske, KN95 zu tragen.

Warnstufe 3:
Der Landkreis „Heidekreis“ veröffentlicht entsprechende Maßnahmen, welche noch nicht genau formuliert wurden.

Oben genannte Regeln gelten für alle Gäste gleich! Es wird in der neuesten Verordnung nicht mehr zwischen Urlaubs- bzw. Geschäftsreisenden und Jahres- bzw. Saisongäste unterschieden.

Zur Überprüfung des vorgelegten Nachweises ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass) zwingend erforderlich! Ohne Vorlage eines Lichtbildausweises wird die Aufnahme bzw. der Zutritt verweigert!

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind in jeder Warnstufe von jeglichen Nachweispflichten befreit.

Die aktuelle Verordnung soll bis zum 22.12.2021 Gültigkeit haben. Wir informieren alle Gäste mit einer Buchung immer per E-Mail, sofern die Anreise in den Gültigkeitszeitraum fällt. Sollte Ihre Anreise nach dem 22.12.2021 geplant sein, möchten wir darauf hinweisen, dass sich oben genannte Regularien mit großer Wahrscheinlichkeit nochmals ändern werden.

Ob eine neue Verordnung ab dem 23.12.2021 milder oder schärfer formuliert wird, wird zum sicherlich von der Effizienz dieser neuen Verordnung abhängen.

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