09.10.2020 10:18
Eine neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung verbietet Übernachtungen zu touristischen Zwecken auf Campingplätzen und in Mietunterkünften, sofern die Gäste aus einem ausgewiesenen Corona-Risikogebiet stammen!
Es gilt jedoch nur die Liste, die das niedersächsische Gesundheitsministerium veröffentlicht! NICHT die Liste des Robert-Koch-Instituts!
Bitte prüfen Sie am Tag der Anreise, ob Ihr Wohnort auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html gelistet ist!
Falls ja, so ist eine Anreise nur dann möglich, wenn alle anreisenden Personen einen negativen COVID19 Test vorlegen können, welcher am Tag der Anreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Sollten Sie keinen negativen COVID19 Test vorlegen können, so ist eine kostenlose Umbuchung oder aber Stornierung möglich. Neubuchungen werden entgegengenommen, sofern Sie am Tag der Buchung nicht in einem gelisteten Risikogebiet wohnen.
Liebe Gäste,
aufgrund aktueller Medienberichte erreichen uns zurzeit viele Anrufe von Ihnen mit der Frage, ob Sie anreisen dürfen oder nicht?!
Leider können wir auch nicht mehr sagen, als das, was in den Medien verbreitet wird. Aktuell gibt es noch keinen rechtsverbindlichen Erlass, auf den wir uns stützen können.
Aktuell ist die Situation somit wie vor den Medienberichten! D. h., alle inländischen Gäste dürfen Anreisen, sofern…
…kein Mitreisender positiv auf COVID19 getestet wurde…kein Mitreisender Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte…sich alle Mitreisenden gesund fühlenEs ist jedoch nicht auszuschließen, dass Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet auch nach erfolgter Anreise ggf. einen negativen COVID19-Test vorlegen oder vielleicht sogar abreisen müssen!
Wir erwarten stündlich eine Information vom Land Niedersachsen mit den neuen Regelungen. Sobald wir diese sichten konnten, werden alle betroffenen Gäste von uns schnellst möglich informiert!
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