Wir öffnen!

Sie ist raus… Die ab Montag geltende Verordnung für das Land Niedersachsen wurde heute veröffentlicht, so dass wir Ihnen endlich konkrete Informationen zu Ihrem Aufenthalt zukommen lassen können!

Solange unser Landkreis „Heidekreis“ unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, dürfen wir unsere Anlage öffnen und Gäste zu touristischen Zwecken beherbergen. Aktuell liegt der Inzidenzwert nach Angaben des RKI bei 68,2!

Es dürfen Personen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen für Urlaubszwecke aufgenommen werden. Jahresgäste, welche außerhalb Niedersachsens Ihren Wohnsitz haben, dürfen Ihre angemietete Parzelle ebenfalls nutzen.

Die wichtigsten Informationen für alle unsere Gäste im Überblick:

Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot

  • Es dürfen nur Personen des eigenen Hausstandes + max. 2 weitere Personen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage) und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • Zu Personen anderer Hausstände ist ein Abstand von mind. 1,5m einzuhalten, auch unter freiem Himmel. Sollte der Abstand unter freiem Himmel nicht eingehalten werden können, so ist auch hier ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Innerhalb unserer Räumlichkeiten (Rezeption, Sanitärgebäuden, Shop, Küchen, etc.) sowie in unserer Außengastronomie sind nur medizinische Masken erlaubt.
  • Sobald im Sanitärgebäude eine geschlossene Kabine oder aber in der Gastronomie der Sitzplatz eingenommen wurde, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
  • Auch wenn ein ärztliches Attest vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit, erachten wir es aufgrund der meist kurzen Aufenthaltsdauer in unseren Räumlichkeiten für zumutbar auch dann zum Tragen einer medizinischen Maske zu verpflichten.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind vom Tragen einer Maske befreit.
  • Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren dürfen anstatt der medizinischen Maske auch eine Stoffmaske tragen.

Testung

  • Jeder Gast (Jahres- und Urlaubsgast) muss bei der Anmeldung einen professionell durchgeführten, negativen Schnelltest vorlegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.
    • Gemäß Verordnung wären Selbsttests ebenfalls zulässig, wenn die Durchführung durch uns beaufsichtigt und bestätigt werden würde. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir dies aus organisatorischen und personellen Gründen nicht in unseren Anmeldeprozess einbinden können!
    • Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der Pflicht einen negativen Schnelltest vorzulegen befreit.
  • Geimpfte, welche die vollständige Impfung vor mind. 14 Tagen erhalten haben sowie Genesene sind von der Testpflicht grundsätzlich befreit.
    • Der Impfausweis bzw. ein Nachweis einer genesenen COVID19-Erkrankung ist bei der Anreise vorzulegen.
  • Nach jeder 3. Übernachtung muss ein neuer negativer Schnelltest in der Rezeption vorgelegt werden. Sollte der Tag jedoch auf den Tag der Abreise fallen, entfällt diese Pflicht.
  • Bei einem positiven Schnelltest informiert die durchführende Stelle das örtliche Gesundheitsamt. Bereits angereiste Gäste informieren die Rezeption bitte telefonisch und bereiten Ihre sofortige Abreise vor!
  • Erfüllt ein Gast die genannte Testpflicht nicht, so wird der Gast zur sofortigen Abreise aufgefordert ohne eine Rückzahlung für die bereits gezahlte Aufenthaltsdauer.
    • Eine Nachreichung des Schnelltests wird nicht akzeptiert!

Kostenlose Schnelltestung

  • Auf dem Parkplatz vom 800m entfernten Heide Park Resort bietet der ASB täglich für jeden Bundesbürger einen professionell durchgeführten Schnelltest an.
  • Teststraße/ Drive-in für Fahrzeuge jeglicher Art (auch WW-Gespanne und große WM)
  • Öffnungszeit von 07:30 – 18:00 Uhr
    • Durch Besucher des Heide Park Resort sind die Stoßzeiten morgens von ca. 08:00 – 11:00 Uhr
  • Onlinetermin möglich, aber nicht zwingend erforderlich

Sanitäranlagen, Shop und Gastronomie

  • Die Sanitäranlagen für unsere Campinggäste sind vollständig geöffnet
  • Der Shop öffnet ab Dienstag, den 11.05.2021.
    • Brötchen morgens ohne Vorbestellung
    • Getränke und Lebensmittel des täglichen Bedarfs verfügbar
    • Ein Schnelltest muss beim Betreten nicht vorgezeigt werden
  • Gastronomie
    • Die Außengastronomie öffnet ab Mittwoch, den 12.05.21
    • Die Innengastronomie bleibt vorerst für alle Gäste geschlossen
    • Bis zum 16.05.21 vorerst nur Abendkarte, kein Frühstücksangebot
    • Ein Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, muss vorgelegt werden
    • Kontaktnachverfolgung via LUCA-App (bitte die App vorab installieren)
    • Tischreservierung nicht zwingend erforderlich, jedoch wünschenswert

Gültigkeit

  • Die ab Montag, den 10.05.21 geltende Verordnung gilt bis Sonntag, den 30.05.21

 

Uns ist bewusst, dass wir mit voran genannten Regeln in dem einen oder anderen Punkt strengere Maßstäbe setzen als die Verordnung ggf. vorgibt. Jedoch sehen wir uns dazu gezwungen, da die Verordnung teilweise für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Maßstäbe ansetzt, welche auf unserer Anlage jedoch alle vereint werden. Für eine faire und umsetzbare Durchführung bitten wir um Verständnis, falls Sie die eine oder andere Regel härter betrifft, als ggf. vorgesehen.

Sollten die Inzidenzwerte stabil bleiben oder sich vielleicht sogar weiter verbessern, können wir sicherlich mit weiteren Lockerungen rechnen, sodass wir alle uns hoffentlich nur wenige Wochen an diese Regeln halten müssen.

Das gesamte Team vom Campingplatz „Auf dem Simpel“ freut sich auf Ihren Besuch!

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 9.

Kommentare

Kommentar von Henning Behnken |

Hallo, sind über Pfingsten bei ihnen auf der Anlage und freuen uns riesig das das jetzt alles doch noch klappt.
Bezüglich der Tests habe ich noch ne kurze Frage. Wir haben zwei Kinder 8 u.12 Jahre .Müssen die beiden auch einen professionellen Test vorweisen oder reicht da ein Selbsttest den sie ja auch jeden Tag in der Schule machen.Mein Kleiner läßt sich nämlich keinen Stab in die Nase einführen . Das ist immmer sehr problematisch bei uns. Grüße

Henning Behnken

Kommentar von Marianne Monschau |

Darf man wieder kommen