18.04.2020 09:16
Am Freitagabend konnten wir den Erlass der niedersächsischen Landesregierung einsehen und leider scheint es nun doch einen Flickenteppich von durchaus unterschiedlichen Erlassen der Länder zu geben!
In Niedersachsachsen wurden folgende Regelungen getroffen:
Wir erwähnen diese Paragraphen deswegen so explizit, weil laut der Quelle pincamp.de das Land Nordrhein Westfalen geurteilt hat, dass Dauercamping der Nutzung einer Zweitwohnung entspricht. Davon ausgehend, dass das Land Niedersachsen dies ähnlich bzw. gleich beurteilt, hat es somit auch das Dauercamping ganz klar verboten. Nordrhein Westfalen hingegen erlaubt in seinem Erlass diese Art von Übernachtungen in Zweitwohnungen.
Sie, liebe Gäste, fehlen einfach, um das Ganze hier zum Leben zu erwecken und auch wir hätten uns eine Lockerung, natürlich mit Vorgaben, gewünscht!
Zurück
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.