Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten…

Eine neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung verbietet Übernachtungen zu touristischen Zwecken auf Campingplätzen und in Mietunterkünften, sofern die Gäste aus einem ausgewiesenen Corona-Risikogebiet stammen!

Es gilt jedoch nur die Liste, die das niedersächsische Gesundheitsministerium veröffentlicht! NICHT die Liste des Robert-Koch-Instituts!

Bitte prüfen Sie am Tag der Anreise, ob Ihr Wohnort auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html gelistet ist!

Falls ja, so ist eine Anreise nur dann möglich, wenn alle anreisenden Personen einen negativen COVID19 Test vorlegen können, welcher am Tag der Anreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Sollten Sie keinen negativen COVID19 Test vorlegen können, so ist eine kostenlose Umbuchung oder aber Stornierung möglich. Neubuchungen werden entgegengenommen, sofern Sie am Tag der Buchung nicht in einem gelisteten Risikogebiet wohnen.

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