Beherbergungsverbot aufgehoben...

Ab sofort dürfen wieder Gäste aus ALLEN Bundesländern buchen und anreisen!

Das Oberverwaltungsgericht hat das Berherbergungsverbot für Nicht-Niedersachsen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt! Bei Gästezimmern, Mobilheimen und Mietwohnwagen haben wir über Pfingsten noch freie Kapazitäten.

Stellplätze sind für die Spontanen unter Euch bis zum 21.Mai frei und dann wieder ab dem 23. Mai buchbar.

Die wichtigsten Informationen für alle unsere Gäste im Überblick:

Solange unser Landkreis „Heidekreis“ unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, dürfen wir unsere Anlage öffnen und Gäste zu touristischen Zwecken beherbergen.

Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot

  • Es dürfen nur Personen des eigenen Hausstandes + max. 2 weitere Personen eines weiteren Hausstandes zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage) und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • Zu Personen anderer Hausstände ist ein Abstand von mind. 1,5m einzuhalten, auch unter freiem Himmel. Sollte der Abstand unter freiem Himmel nicht eingehalten werden können, so ist auch hier ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Innerhalb unserer Räumlichkeiten (Rezeption, Sanitärgebäuden, Shop, Küchen, etc.) sowie in unserer Gastronomie sind nur medizinische Masken erlaubt.
  • Sobald im Sanitärgebäude eine geschlossene Kabine oder aber in der Gastronomie der Sitzplatz eingenommen wurde, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
  • Auch wenn ein ärztliches Attest vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit, erachten wir es aufgrund der meist kurzen Aufenthaltsdauer in unseren Räumlichkeiten für zumutbar auch dann zum Tragen einer medizinischen Maske zu verpflichten.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind vom Tragen einer Maske befreit.
  • Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren dürfen anstatt der medizinischen Maske auch eine Stoffmaske tragen.

Testung

  • Jeder Gast (Jahres- und Urlaubsgast) muss bei der Anmeldung einen professionell durchgeführten, negativen Schnelltest vorlegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.
    • Gemäß Verordnung wären Selbsttests ebenfalls zulässig, wenn die Durchführung durch uns beaufsichtigt und bestätigt werden würde. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir dies aus organisatorischen und personellen Gründen nicht in unseren Anmeldeprozess einbinden können!
    • Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der Pflicht einen negativen Schnelltest vorzulegen befreit.
  • Geimpfte, welche die vollständige Impfung vor mind. 14 Tagen erhalten haben sowie Genesene sind von der Testpflicht grundsätzlich befreit.
    • Der Impfausweis bzw. ein Nachweis einer genesenen COVID19-Erkrankung ist bei der Anreise vorzulegen.
  • Nach jeder 3. Übernachtung muss ein neuer negativer Schnelltest in der Rezeption vorgelegt werden. Sollte der Tag jedoch auf den Tag der Abreise fallen, entfällt diese Pflicht.
  • Bei einem positiven Schnelltest informiert die durchführende Stelle das örtliche Gesundheitsamt. Bereits angereiste Gäste informieren die Rezeption bitte telefonisch und bereiten Ihre sofortige Abreise vor!
  • Erfüllt ein Gast die genannte Testpflicht nicht, so wird der Gast zur sofortigen Abreise aufgefordert ohne eine Rückzahlung für die bereits gezahlte Aufenthaltsdauer.
    • Eine Nachreichung des Schnelltests wird nicht akzeptiert!

Kostenlose Schnelltestung

  • Auf dem Parkplatz vom 800m entfernten Heide Park Resort bietet der ASB täglich für jeden Bundesbürger einen professionell durchgeführten Schnelltest an.
  • Teststraße/ Drive-in für Fahrzeuge jeglicher Art (auch WW-Gespanne und große WM)
  • Öffnungszeit von 07:30 – 18:00 Uhr
    • Durch Besucher des Heide Park Resort sind die Stoßzeiten morgens von ca. 08:00 – 11:00 Uhr
  • Onlinetermin möglich, aber nicht zwingend erforderlich

Sanitäranlagen, Shop und Gastronomie

  • Die Sanitäranlagen für unsere Campinggäste sind vollständig geöffnet
  • Der Shop öffnet ab Dienstag, den 11.05.2021.
    • Brötchen morgens ohne Vorbestellung
    • Getränke und Lebensmittel des täglichen Bedarfs verfügbar
    • Ein Schnelltest muss beim Betreten nicht vorgezeigt werden
  • Gastronomie
    • Die Gastronomie öffnet ab Mittwoch, den 12.05.21
    • Die Innengastronomie darf gemäß Verordnung nur von Urlaubsgästen genutzt werden. Tagesgäste dürfen das Restaurant im Außenbereich jedoch nutzen.
    • Bis zum 21.05.21 vorerst nur Abendkarte, ab dem 22.05.21 auch wieder Frühstück
    • Ein Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, muss vorgelegt werden
    • Kontaktnachverfolgung via LUCA-App (bitte die App vorab installieren)
    • Tischreservierung nicht zwingend erforderlich, jedoch wünschenswert

Gültigkeit

  • Die ab Montag, den 10.05.21 geltende Verordnung gilt bis Sonntag, den 30.05.21

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